Martin Kannegiesser, Vorsitzender der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall), empfahl in einer Presseerklärung anderen Tarifverhandlungsregionen, die Bestimmungen des Pilotvertrages in Baden-Württemberg zu übernehmen. Er forderte auch ein Ende der politischen Debatte über die Einführung eines nationalen Mindestlohns für Leiharbeit, da zwei neue Vereinbarungen Leiharbeitnehmern eine bessere Bezahlung und die Aussicht auf eine Aufnahme als festangestelltes Personal garantierten. Tariflohnzuschlag oder 8 Tage Urlaub • Im Juli 2019 erhalten Arbeitnehmer eine Zahlung von 400 Euro und einen jährlichen Tarifzuschlag von 27,5 % ihres Monatslohns. • Ab 2019 können Arbeitnehmer mit Kindern bis zum Alter von 8 Jahren oder Personen, die sich um Verwandte kümmern oder in ungesunden Arbeitszeitmodellen wie Schichtarbeit, alternativ den Tariflohnzuschlag in 8 Tage Urlaub umwandeln. Zwei dieser acht Tage werden vom Arbeitgeber bezahlt. Sowohl ver.di als auch der DBB haben im ersten Quartal 2019 Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband Der Deutschen Staaten (TdL) über einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Sektor aufgenommen. Die Gewerkschaften betonten, dass verhindert werden müsse, dass das Lohngefälle zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zunehme. Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU, mahnte zur Vorsicht und hob die finanzielle Verantwortung der Kommunen hervor. [6] Im Rahmen des Pilotvertrages in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg wurde in vier Hauptbereichen eine Einigung erzielt. Arbeitszeit• Ab 2019 ein Recht für alle Vollzeitbeschäftigten mit mehr als 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, ihre Wochenarbeitszeit für 6 bis 24 Monate auf 28 Stunden zu reduzieren.
Nach Ablauf dieses Zeitraums haben die Arbeitskräfte das Recht, den Vorgang zu wiederholen. • Die vorübergehend reduzierte (28 Stunden) Wochenarbeitszeit wird auf 10 % der Erwerbsbevölkerung begrenzt. Beantragen mehr als 10 % der Arbeitnehmer eine Verkürzung der Arbeitszeit, Vorrang haben dann diejenigen, die Schichtarbeit, Pflege von Angehörigen oder kleinkinderfürsorge (bis 8 Jahre) leisten.• Die Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, Arbeitnehmer mit 40-Stunden-Verträgen zu beschäftigen (derzeit auf 18 %/13 % aller Verträge je nach Tarifregion festgelegt), aber die Betriebsräte werden mehr und stärkere Widerspruchsrechte haben, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 35,9 Wochenstunden über alle Arbeitnehmer hinausgeht.