Die SE-Vereinbarung friert die Beteiligung des Aufsichtsrats auf das derzeitige Niveau von einem Drittel ein (zwei von sechs Sitzen für die Mitarbeiter). Ein Vollparitäts-Aufsichtsrat wird daher nicht eingerichtet, wenn die für deutsche Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 2.000 Beschäftigten in Deutschland überschritten wird. Da Akquisitionen bereits unmittelbar nach der SE-Registrierung erfolgten, wurde die Zeit offenbar knapp. Der SE-Betriebsrat, der sich Europäisches Arbeitnehmerforum nennt, setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen: zwei aus Deutschland und eines aus Luxemburg. Für die erste Amtszeit wurden die Vertreter des Arbeitnehmerforums und des Aufsichtsrats vom Sonderverhandlungsgremium nominiert. Am Ende der ersten Legislaturperiode findet für die gesamte Belegschaft eine europaweite Generalratswahl statt, ähnlich wie die Vereinbarung für den Saatguthersteller KWS Saat im Jahr 2015 (siehe Bericht in den EBR News 3/2015). In der gleichen Branche wurde 2013 auch die Rostocker Immobilienentwicklungsgesellschaft Inros-Lackner in eine SE umgewandelt (siehe Bericht in EBR News 4/2013). Der neue SE-Betriebsrat des Modehändlers Tom Tailor hielt am 27. und 28. September 2017 seine Plenarsitzung am Hauptsitz in Hamburg ab, in der enthoben wurde, während der die EBR-Akademie ihre erste Ausbildung durchführte. Die Vertreter aus elf Ländern vertreten 6.600 Mitarbeiter.
Die Beteiligungsvereinbarung der SE wurde im Juli 2016 unterzeichnet und sieht einen Aufsichtsrat der vollen Parität vor (siehe Bericht in EBR News 2/2017). Der Arbeitgeber ist Vorsitzender, da es sich um eine französische Vereinbarung handelt. Es gibt keinen Lenkungsausschuss, aber die EBR-Mitglieder wählen einen Sekretär und einen Stellvertreter. Beide haben eine monatliche zehnstündige Arbeitsbeihilfe und die übrigen EBR-Mitglieder zwölf Stunden pro Jahr. Die Zeit für die beiden jährlichen Treffen, die immer in der Nähe eines Pariser Flughafens stattfinden, ist in dieser Zulage nicht enthalten. Die Schulung wird bei Bedarf angeboten und von der zentralen Leitung bezahlt. Die neuen Informations- und Konsultationsstandards wurden vollständig integriert. Der EBR kann von einem Wirtschaftsprüfer unterrichtet werden, der einen streng definierten Zeitrahmen für die Anforderung von Dokumenten von der zentralen Verwaltung hat.
Ein schriftlicher Bericht muss innerhalb von drei Wochen vor der EBR-Sitzung vorgelegt werden. Der EBR kann von einem europäischen Gewerkschaftsverband und erforderlichenfalls von weiteren Sachverständigen unterstützt werden. Die transnationale Zuständigkeit des EBR wurde außerordentlich stark eingeschränkt. Wenn die zentrale Verwaltung in London eine Entscheidung trifft, die nur ein Land in Kontinentaleuropa betrifft, dann soll der EBR ausdrücklich nicht einbezogen werden. Darüber hinaus gelten das Vereinigte Königreich und Irland für die Zwecke des EBR-Abkommens nur als ein Land, und das gleiche gilt für Österreich und die Schweiz. In Osteuropa müssen sogar mindestens drei Länder von einer Maßnahme betroffen sein, bevor der EBR einbezogen werden kann. Liberty Global ist daher ein negatives Beispiel in ganz Europa, da es noch kein anderes Unternehmen mit solch großen Einschränkungen gegeben hat. Der Text widerspricht eindeutig den Erwägungsgründen 12 und 16 der Präambel der EU-Richtlinie (siehe Bericht in den EBR-Nachrichten 1/2013) und würde wahrscheinlich keine Überprüfung durch die Gerichte bestehen.